|
Die Gemeinde Schattenhalb
wählte bei der Gründung der Gemeinden 1843 die Form der
'Gemischten Gemeinde', die Einwohner- und die Burgergemeinde werden somit gemeinsam
verwaltet.
Der Präsident der
Gemeinde ist gleichzeitig Vorsitzender der legislativen und der exekutiven Behörde,
er leitet sowohl die Gemeindeversammlung wie auch den Gemeinderat.
Die Gemeindeversammlungen finden gemäss Reglement jeweils im Juni zur Genehmigung der
vorjährigen Rechnung sowie am ersten Samstag im Dezember zur Beratung des Budgets
des kommenden Jahres statt. An diesen ordentlichen Versammlungen werden auch die
Wahlen durchgeführt und alle anderen Geschäfte behandelt. Nur ausnahmsweise werden
ausserordentliche Versammlungen einberufen.
Der Gemeinderat
als oberste Behörde wird in der Führung der Gemeinde unterstützt durch die
Gemeindeverwaltung, durch
Kommissionen und durch die Vorstände der
Korporationen und Unterabteilungen.
Organisation und Administration der Gemeinde stützen sich auf folgende
Reglemente und Verordnungen:
|